Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse ein Elektromobil als Hilfsmittel. Der Weg führt über den Arzt.
Voraussetzungen
Die medizinische Notwendigkeit zählt.
- Eingeschränkte Gehfähigkeit
- Ärztliche Verordnung
- Hilfsmittel zur Teilhabe
Der Ablauf
Schritt für Schritt zum Hilfsmittel.
- Arzt stellt Verordnung aus
- Antrag bei der Kasse
- Sanitätshaus liefert
Wichtig zu wissen
Oft handelt es sich um eine Leihgabe.
- Mobil bleibt Eigentum der Kasse
- Rückgabe nach Gebrauch
- Kein Weiterverkauf erlaubt
Fazit
Mit ärztlicher Verordnung und Antrag kann die Kasse das Mobil als Hilfsmittel stellen. Mehr Tipps rund um den An- und Verkauf finden Sie in unserem Ratgeber.
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